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Risikoschutz

Berufs-unfähigkeitUnfallSchwere KrankheitenRisiko-LVVorsorge-Vollmacht
 
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Worum geht es?

  • Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, dessen Einkommensstrom versiegt. Dieses Risiko kann existenzielle Ausmaße annehmen – besonders dann, wenn auch noch ein Partner und Kinder finanziell abhängig sind.
  • Bei gesetzlich versicherten Angestellten haben wir zunächst noch 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach dann noch 72 Wochen lang das Krankengeld der Krankenkasse (schon mit erheblichen Einbußen). Danach kommen wir an die Grundsicherung.
  • Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente in voller Höhe hat nur, wer in den vergangenen 60 Monaten 36 Pflichtbeiträge gezahlt hat und nun aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens 3 Stunden zur Verfügung zu stehen.

Worauf muss ich achten?

  • Einen guten BU-Schutz kann man nicht früh genug abschließen – wegen des besonders günstigen Beitrags und wegen des besseren Gesundheitszustands in jungen Jahren. Immer häufiger haben auch schon Berufseinsteiger mit gesundheitlichen Problemen unterschiedlicher Dimension zu kämpfen. Oft genannt werden hier Rücken-/Nackenbeschwerden, Psychotherapie, Sportverletzungen.
  • Viele Menschen „haben schon einen BU-Schutz“ – mit zu geringer Vertragsdauer und Rentenhöhe. Sie wähnen sich sicher, haben aber offene Flanken. Dabei lassen sich ebendiese Flanken meist fürs gleiche Geld vernünftig schließen, wenn man sich unabhängig beraten lässt und mehrere Angebote vergleichen kann.
  • Sparen Sie nicht bei Rentenhöhe und Vertragslaufzeit. Ich habe noch nie jemanden im Leistungsfall sagen hören, dass er oder sie zu viel Geld von der Versicherung erhält! Im Gegenzug finden wir an anderen Stellen regelmäßig genügend Ansatzpunkte für eine Ersparnis.
  • Lassen Sie sich unabhängig und kriteriengeleitet beraten und suchen Sie sich aus den verbleibenden Anbietern dann denjenigen Tarif mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis aus.
  • Spielen Sie mit offenen Karten dem Versicherer gegenüber. Im Gegenzug können Sie sich dann auch darauf verlassen, die Leistung auch wirklich zu bekommen. Verschweigen Sie relevante Angaben vorsätzlich, haben Sie im Leistungsfall schlechte Karten. Unterm Strich ist der Schutz damit dann nichts wert – zumindest für die nächsten 10 Jahre bis zum Ende der Verjährungsfrist.

Spielarten: SBU

Das ist der eigentliche BU-Schutz in Form eines selbstständigen Vertrags. Den BU-Schutz als eigenständigen Vertrag zu führen, bietet einige wichtige Vorteile:

  • Geringer Beitrag. Es geht nur um den Beitrag für den BU-Schutz, um nichts anderes. Somit habe ich eine niedrige „Baseline“, eine niedrige Grundbelastung für den Risikoschutz. Und diese kann ich unabhängig von anderen Verträgen durch unterschiedliche Lebensphasen hindurch aufrechterhalten.
    Wie wertvoll das sein kann, wird am Gegenbeispiel deutlich: Kopple ich den BU-Schutz an eine Rentenversicherung, bin ich sofort weniger frei: Ein Herabsetzen des Beitrags für die Rentenversicherung bei unverändertem BU-Schutz ist leider sehr oft nicht möglich. Das bedeutet vielleicht, dass ich einen unrentablen Rentenversicherungsvertrag mitschleifen muss. Oder dass ich meine monatliche Belastung nicht so weit reduzieren kann, wie ich es eigentlich wollte. Gerade für Existenzgründer, Arbeitsplatzverlust/Kurzarbeit, Scheidung, Erkrankung oder Tod des Partners ist eine niedrige Belastungs-Baseline aber sehr wichtig.
  • Anders als in der Altervorsorge  gibt keine Abschlusskostenbelastung in den ersten Jahren , die einen Wechsel teuer werden lassen können. Die Kosten sind gleichmäßig in allen Beiträgen enthalten. Bei einem Wechsel kann ich mir die Risikorückstellungen auszahlen lassen.

Spielarten: BUZ

Der Name ist Programm: Der BU-Schutz wird an einen anderen Vertrag „angekoppelt“ und als Bestandteil einer Renten- oder Lebensversicherung geführt – ohne eigene Vertragsnummer o.ä.

Das kann für Selbstständige sinnvoll sein, die die Möglichkeiten der steuerbegünstigten Basisrente voll ausschöpfen möchten und keinen Wert auf die Unabhängigkeit von Risikoschutz und Vorsorge legen.

In der Praxis begegnen mir sehr viele dieser Verträge außerhalb einer Basisrente, meist in einer ungünstigen Konstellation: Der BU-Schutz ist uneinheitlich als BUZ über verschiedene Verträge zur Altersvorsorge angelegt – meist sind dies klassische Lebensversicherungen (ohne nennenswerte Aussicht auf Ertrag in den kommenden Jahren). Der enthaltene BU-Schutz erschwert eine Verschlankung in der Vorsorge, denn zunächst brauchen wir Ersatz für den Risikoschutz – mit erneuter Gesundheitsprüfung.

Dennoch sind viele Versicherungsverkäufer damit sehr erfolgreich, denn Sie stellen dem Kunden eine entscheidende Frage: „Möchtest Du, dass die Beiträge zu Dir zurückkommen, wenn Du nicht berufsunfähig bist? Andernfalls ist das Geld weg.“

Unterm Strich fährt man mit der Trennung in der Regel besser und günstiger – nicht zuletzt deshalb, weil man sich für jeden Teil den am besten passenden Partner aussuchen kann: Ich schaue nach der besten BU-Lösung UND nach der besten Sparlösung. Den einen Anbieter, der in beiden Bereichen vorn liegt, gibt es in der Regel nicht!

Spielarten: SBU als bAV

Wie viel Geld wäre Ihnen ein BU-Schutz von beispielsweise 1.500€ bis zum 67. Lebensjahr wert?

Niemand möchte mehr als nötig dafür ausgeben, und doch spielt neben dem Eintrittsalter eben auch die Berufsgruppe eine große Rolle dabei, wie hoch der Beitrag ausfällt – und indirekt natürlich auch dahingehend, wie weit verbreitet die BU-Absicherung in bestimmten Berufsbildern ist.

Hier kann das bAV-Konstrukt wirklich ein sehr guter Ausweg sein: Durch eine geringere Abgabenlast bei Steuern & Sozialversicherung kann ein solcher Berufsunfähigkeitsschutz deutlich günstiger (50% Ersparnis, je nach Arbeitgeberzuschuss auch höher) zu bekommen sein. In gewissem Rahmen geht das sogar mit vereinfachten Gesundheitsfragen bei Antragstellung.

Zimmerleute, Metallbauer, Maurer, … die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. In all diesen Berufen kann es sich absolut lohnen, die eine SBU als bAV-Konstrukt aufzugleisen – mit Vorteilen für Arbeitnehmer und auch für den Arbeitgeber.

mehr zum Thema bAV…

Unfälle passieren unabhängig vom Alter. Zu jung oder zu alt für einen Schutz kann man gar nicht sein.

Wenn einer dieser Unfälle zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, etwa zu einer Versteifung des Kniegelenks, wird aus der Unfallversicherung die vereinbarte Invaliditätsleistung fällig. Das ist der kleinste gemeinsame Nenner.

Die Anbieter unterscheiden sich aber ganz entscheidend in wesentlichen Punkten, etwa:

  • Was zählt alles als Unfall und was nicht? Wie weit dehnt der Versicherer den Unfallbegriff über das gesetzliche Mindestmaß hinaus? Beispiele für eine solche Dehnung sind Vergiftungen, Rettung,
  • Binnen welcher Fristen müssen Schäden eingetreten, diagnostiziert und gemeldet werden, damit der Anspruch nicht erlischt?
  • Inwiefern Vorerkrankungen die Leistung?

Preislich liegen sie deutlich näher beisammen, als die Leistung das vermuten lässt. Und weil hier nicht nur die Rettungskosten, sondern auch die Bergungskosten mit abgedeckt sind, gehört eine Unfallversicherung zu jedem Wanderurlaub bzw. zu jeder Auslandsreise mit dazu.

Eine schwere Diagnose führt regelmäßig zu einer radikalen Auszeit bzw. Veränderung im Job. Problematisch hierbei ist jedoch der Einkommensausfall, der eine Familie unerwartet trifft und zusätzlich vor große Herausforderungen stellt.

Hier setzt die Schwere Krankheiten Vorsorge an: Bei einer schweren Erkrankung wird eine vertraglich vereinbarte Leistung fällig, meist sind das Summen zwischen 50.000€ und 150.000€, ggf. auch weitaus mehr. Damit kann man seinen Verpflichtungen wie etwa den Darlehensraten nachkommen und es sich erlauben, ohne Geldsorgen den Fokus auf die Gesundheit zu legen.

Wissenswert: Diese Form der Risikovorsorge ist auch für Unternehmen wichtig. Das Kapital von Beratungs- & Dienstleistungsunternehmen steckt in den Köpfen, nicht in Maschinen. Ein Ausfall hat aber die gleichen Auswirkungen wie der Ausfall der wichtigsten Maschine – hier muss der Versicherungsschutz ansetzen, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens aufrechtzuerhalten. das Stichwort hierzu heißt „Keyperson-Absicherung“
Das gilt auch für Handwerksbetriebe und produzierende Gewerbe: Immer dann, wenn ich Schlüsselpersonen im Unternehmen identifizieren kann, die nicht so leicht oder schnell zu ersetzen sind oder die das Unternehmen braucht, ist eine solche Keyperson-Absicherung ein empfehlenswerter Bestandteil des Risikomanagements.

Auch wenn man selbst vielleicht nichts mehr davon hat: Eine Risiko-LV ist ein absolutes Muss immer dann, wenn es in meinem Leben einen Partner, Kinder, eine geliebte Familie gibt. Denn wenn mir etwas zustößt, fällt mein Einkommen weg – je nach finanziellem Hintergrund ist das ein existenzbedrohendes finanzielles Risiko für die Hinterbliebenen.
Bestehen dann noch Schulden, etwa aus einer Finanzierung, … Nun ja. Besser nicht.

Regelmäßig sorgt ein Blick auf die Beiträge für überraschte und erleichterte Gesichter: Für einen 30 Jahre alten Nichtraucher sind 100.000€ Versicherungssumme mit einer Laufzeit von 30 Jahren schon für deutlich unter 10€ im Monat zu bekommen,  300.000€ kosten gerade mal 20-30€ im Monat.

Raucher und Motorradfahrer haben als Gruppe zusammengefasst ein höheres Risiko, schon vor 60 zu sterben. Entsprechend sind die Beiträge hier ein wenig höher.

Vorsorgevollmachten, Patienten- & Sorgerechtsverfügungen setzen an rechtlichen Aspekten an und fallen deshalb nicht in die Kategorie Versicherungsschutz. Sie gehören aber im Rahmen einer umfassenden und ganzheitlichen Beratung zumindest angesprochen. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, als Netzwerkpartner der Deutschen Vorsorgedatenbank AG zu diesen Themen zu informieren. Auf Wunsch kann ich auch Lösungen hierzu vermitteln.

Einen ersten Einblick in das Thema bekommen Sie hier.

Fallbeispiele

Mehrwert durch unabhängige Beratung

 
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Berufsmusiker

Berufsmusiker in Vollzeit, angestellt im staatlichen Philharmonie-Orchester im arabischen Raum:

Musische und kreative Berufe lassen sich nur schwer in der Berufsunfähigkeit versichern – insbesondere dann, wenn dazu noch ein mehrjähriges Engagement im Ausland kommt. Wir haben Anfragen an über 10 namhafte Versicherungsunternehmen gestellt und uns dann für eines von zwei möglichen Angeboten entschieden. Ergebnis: Vollwertiger und uneingeschränkter BU-Schutz zu fairem Preis-/Leistungsverhältnis.

Ingenieur, 50+

Bei der Prüfung bestehender Verträge stellte sich heraus, dass ein vergleichbarer Premium-BU-Schutz für die Hälfte des Beitrags zu bekommen ist – und das, obwohl der Kunde mittlerweile 8 Jahre älter war und obwohl zwischenzeitlich Unisex-Tarife eingeführt worden waren. Beide Einfluss-Faktoren führten seit damals zu einer Verteuerung des Schutzes.
Der Kunde entschied sich dafür, den Beitrag konstant zu halten und dafür einen Schutz zu beantragen, der eine fast doppelt so hohe Rente bei längerer Laufzeit bietet. Obendrein gibt es entscheidende Leistungsverbesserungen gegenüber dem Alttarif.
Netter Nebeneffekt: Die Risikorückstellungen des Alttarifs werden bei Kündigung an den Kunden ausgezahlt – wir sprechen hier von mehreren Tausend €.

Leistungsausschluss

Eine junge Frau hat eine kleine Zyste an der Iris eines Auges. Das kommt sehr häufig vor und bleibt in der Regel unentdeckt. Auch hier war es ein Zufallsbefund.
Der Versicherer wollte den BU-Schutz zunächst mit Leistungsausschlüssen für Augen- & Tumorerkrankungen anbieten, im Dialog aber konnten wir den Ausschluss auf nur diese spezifische einzelne und konkret bezeichnete Zyste begrenzen.
Da sich diese seit Jahren nicht verändert hat und die Augenärzte Entwarnung geben, ist das eine sehr gute und gangbare Lösung.

Rheuma

Eine junge Frau leidet seit dem frühen Jugendalter an Rheuma, eine BU-Versicherung ohne Leistungsausschluss war über den bisherigen Berater der DVAG nicht zu bekommen. Der Marktvergleich ergab, dass es gleichwertige Alternativen für deutlich weniger Beitrag gibt. Eine erste telefonische Anfrage bei der Risikoprüfung wegen der rheumatischen Erkrankung ergab zudem, dass in diesem Fall sogar eine Annahmen zu Normalkondition möglich sein könnte – ohne Leistungsausschluss!

Morbus Crohn

Ein junger Mann leidet seit dem frühen Jugendalter an Rheuma, eine BU-Versicherung ohne Leistungsausschluss war über die bisherigen Berater  nicht zu bekommen. Eine erste telefonische Anfrage bei der Risikoprüfung verschiedener ausgewählter Premium-Anbieter ergab ein breites Spektrum von einer pauschalen Ablehnung bis zur Annahme zu Normalkonditionen.

Brücken bauen

Hin und wieder gibt es besondere Momente in meinem Job, wenn das Brückenbauen zwischen Kunde und  Risikoprüfern klappt. So ging es mir auch Anfang 2017: Ein knapp 30 Jahre alter junger Mensch leidet seit der Kindheit unter Schuppenflechte. Wobei: „Leidet“ ist hier das falsche Wort. Es gibt keinen Leidensdruck, die Schuppenflechte ist halt einfach da und gehört dazu.

Es gibt natürlich auch bereits einen BU-Schutz, doch dieser ist wenig zukunftsfähig: Die Beiträge sind nach oben nicht gedeckelt, es gibt keine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit und der Vertrag wurde damals mit einem Leistungsausschluss für die Schuppenflechte angelegt. Und zum ersten Mal fühlte sich die Schuppenflechte an wie ein Makel, wie eine Erkrankung.

Im gemeinsamen Termin haben wir all die relevanten Kriterien durchgesprochen, die es bei einem BU-Schutz zu beachten gibt, und wie Aschenputtel „die Guten ins Töpchen“ gelegt, also zu einem Soll-Profil angelegt. Aus über 50 Tarifen blieb eine Handvoll geeigneter Tarife übrig. Und mittels telefonischer Vorabanfragen konnten wir dann unseren Favoriten erkennen. Ziel war es, einen guten und zukunftsfähigen Schutz zu gestalten und dabei den Leistungsausschluss wegzubekommen.
Und das ist uns gelungen: Sowohl das risikobehaftete Hobby als auch die Schuppenflechte sind im Schutz enthalten, es gibt keinen Bereich, der vom Versicherungsschutz ausgenommen wäre. Aber: Der Versicherer wollte im Gegenzug einen Risikozuschlag haben.
Genau diesen Risikozuschlag konnten wir im Telefonat mit der Risikoprüfung nun deutlich senken. Das Ergebnis? Der Beitrag liegt zwar 3€ höher als eigentlich beantragt, aber im Gegenzug gibt es einen umfassenden, vollumfänglichen Schutz – ohne Leistungsausschluss!

Solche Ergebnisse sind für mich in meinem Alltag oft ein Grund zur Freude, und ich bin sehr dankbar dafür und auch ein klein wenig stolz darauf, dass es meinen Kunden, meinen Ansprechpartnern und mir seit Jahren immer wieder gelingt, gemeinsam solche tragfähigen Brücken zu bauen.

Leistungsausschlüsse adé

Kennen Sie das? Manchmal schaut man etwas an ungläubig an und sucht den Haken. So ging es mir tatsächlich in diesen Tagen, als ich die BU-Police für eine liebe Kundin geprüft habe. Erwartet hatte ich entweder weitere Nachfragen oder ein Änderungsangebot mit mindestens einem Leistungsausschluss. Wir hatten die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß  beantwortet, und da gab es tatsächlich einige Dinge anzugeben.

Jedenfalls: Der Antrag kam zustande wie beantragt. Kein Leistungsausschluss, kein Risikozuschlag. Nichts. Vollwertiger Schutz ohne Erschwernis, noch dazu bombensicher: Der Versicherer kann sich im Leistungsfall nicht auf unvollständige Angaben oder gar Verschweigen relevanter Angaben berufen. Absolut top!

Ist denn nicht sowieso überall das Gleiche drin?

… es klebt nur ein anderes Etikett drauf?

Nein.

Das einzige, was bei allen außen draufklebt und gleich ist, ist das Ausschmücken mit Auszeichnungen. Jeder namhafte Anbieter hat irgendwelche tollen Siegel, Testurteile und Ratings, mit denen er seine Produkte bewirbt.

Das macht es auch so gefährlich, wenn sich Laien im Internet selbst auf die Suche nach einem geeigneten Anbieter begeben. Ich gebe Ihnen einige Beispiele für Kriterien, die die Spreu vom Weizen trennen können. Nicht alle sind für jeden Kunden gleichermaßen interessant – aber je nach Situation gibt es immer einen Punkt, der unverzichtbar ist.

  • Infektionsschutzklausel. Sie fühlen sich gut, aber von ihnen geht ein Infektionsrisiko für Patienten oder Gäste (Gastronomie) aus. Ihnen wird ein behördliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Der BU-Versicherer erkennt dieses als leistungsauslösend an und zahlt die vereinbarte BU-Rente.
  • Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit, auch schon ab einem Punkt.
  • Arbeitsunfähigkeit. Sie erfüllen die geforderten 50% oder an Berufsunfähigkeitsgrad nicht, noch nicht oder nicht mehr. Sie sind aber über lange Zeit krank geschrieben. Der BU-Versicherer leistet die vereinbarte BU-Rente trotzdem.
  • Verzicht auf Arztanordnungsklausel. Sie behalten die Entscheidungshoheit darüber, ob sie einer Therapieempfehlung folgen. Der Versicherer macht seine Zahlung nicht davon abhängig.
  • Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung nicht nur bei Immobilienerwerb und Geburt eines Kindes, sondern auch bei Existenzgründung, Scheidung oder Tod des Partners.
  • Weltweite Gültigkeit. Auch wenn Ihr Beruf, das Fernweh oder die Liebe Sie ins Ausland verschlägt.
  • Wie gut sind die aktuellen Tarife / Anbieter geeignet für Angestellte, Selbstständige etc.? Hier geht’s zum BU-Rating.

Kontakt

Stefan Adler
freier Finanz- & Versicherungsmakler

Telefon: 07431 / 9 614 641
Telefax: 07431 / 9 614 642
Mobil: 0160 / 90 85 39 56

Email: stefan.adler(at)adler-finanzberatung.de

Anschrift:
Stefan Adler Finanzberatung
Weißdornweg 5
72469 Meßstetten

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