Das Zinstief und seine Bedeutung für Ihre Altersvorsorge
Früher war tatsächlich Manches besser
Vor 30 Jahren war die klassische Kapitallebensversicherung das Altersvorsorgeprodukt schlechthin in den Köpfen der Menschen: Zum Ende des Erwerbslebens hin bekam man aus einem solchen Vertrag eine schöne Summe ausgezahlt, mit einer garantierten Verzinsung von bis zu 4% zuzüglich teils üppigen Überschüssen und Bewertungsreserven – völlig steuerfrei (gilt für Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2005).
Angelegt wurden die Gelder im so genannten Deckungsstock des Versicherers, einem gemäß gesetzlichen Auflagen sehr risikoarmen Portfolio. Was heute unglaublich klingt, war damals Alltag: Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland mit 5 Jahren Laufzeit gab es zwischen 1980 und 1984 zu einem Nominalzins von 8,8%. Natürlich konnten die Versicherer damals großzügige Kosten einkalkulieren, es fiel ja kaum auf.
Wenn die Rendite sinkt (und das BaFin winkt)
Stellen Sie sich einen Versicherer mit hohem Bestand an Verträgen mit einem Garantiezinsniveau von 2,5% und höher vor. 1996 hat dieser Versicherer 10jährige Staatsanleihen zu 5,8% in den Deckungsstock genommen, dann mussten er diese im Jahr 2006 wieder ersetzen und bekam Staatsanleihen zu einem Zins von 3,78%. 10 Jahre später, im Jahr 2016, musste er sich wieder mit Staatsanleihen eindecken, bekam nun aber nur noch 0,14% Zinsen (Quelle: Statista). Ein Ausweichen auf andere Anlageklassen mit höherer Rendite ist kaum möglich, der zulässige Aktienanteil ist beschränkt und längst ausgeschöpft.
Wenn Sie sich bewusst machen, dass das Jahr für Jahr so geht und den gesamten Deckungsstock betrifft, wird schnell deutlich: Es wird eng! Der Versicherer kann an diesen zinslastigen Märkten gar nicht so viel Rendite erwirtschaften, wie er braucht, um die garantierte Verzinsung bestehender Altverträge zu bedienen. An darüber hinausgehende Überschüsse ist gar nicht zu denken.
Zur wirtschaftlichen Herausforderung kommen politische Auflagen für die Versicherer im Hinblick auf die Bildung Zinszusatzreserven (mehr Informationen zur Zinszusatzreserve) oder auf die Senkung von Abschluss- und Vertriebskosten.
Die Versicherer stehen sehr unter Druck, vor allem diejenigen, die zu lange ausschließlich am alten Modell der Kapitallebensversicherung festgehalten haben. 2019 sind vier davon sind derart in Schieflage, dass sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eng beobachtet und begleitet werden.
Aufgrund der Brisanz werden die Namen dieser Versicherer nicht veröffentlicht, in der Branche wird aber gemunkelt, dass sich darunter auch der Versicherer aus Koblenz mit den 6 blauen Buchstaben befindet.
„Versicherung ist tot.“ Ein Missverständnis.
Die klassische Lebensversicherung als Altersvorsorge ist tot, ja. Unter einer klassischen Lebensversicherung verstehen wir ein solches Modell wie eingangs beschrieben mit dem Deckungsstock als „Renditemotor“. Und tot ist sie deshalb, weil sie zu einem Großteil in niedrig oder gar negativ verzinste Anlagen investieren muss und weil die Rendite eines solchen Vertrags nach Steuern nicht über die Inflationsrate hinauskommt.
Ganz und gar nicht tot sind aber Versicherungslösungen mit alternativen „Antrieben“. Und da gibt es eine ganze Reihe:
Fondspolicen mit Garantie, mit endfälliger Garantie, ohne Garantie, mit anteiliger Garantie. Indexpolicen. Kombinationen aus Index und Fondspolice. Und so weiter.
Manche Produkte und Tarife sind nagelneu, andere sind schon seit 20 Jahren erfolgreich am Markt, wieder andere sind bereits wieder verschwunden und geschlossen. Nicht alles „taugt“ und hält unseren Anforderungen an eine Altersvorsorge stand, bei Weitem nicht. Doch wenn wir genau hinschauen, finden wir in dieser Fülle von Angeboten immer wieder besonders herausragende und gute Produkte, mit denen wir Ihre Altersvorsorge rundum gut gestalten können.
Demographie
Wie sich unsere Bevölkerung entwickelt und was das bedeutet
Als die Bundesrepublik Deutschland noch in Kinderschuhen steckte, erschien der Generationenvertrag als Lösung der Wahl für das deutsche Renten- und Sozialversicherungssystem:
Die Beiträge der Erwerbstätigen werden dazu genutzt, die Rentenzahlungen und Sozialleistungen der nicht Erwerbstätigen zu finanzieren. Man spricht hier vom Umlageverfahren bzw. von umlagefinanzierten Leistungen.
Das Gegenstück dazu wäre die Kapitaldeckung bzw. die kapitalgedeckte Leistung, wie sie in der privaten Altersvorsorge zum Einsatz kommt: Man spart über die Dauer des Erwerbslebens ein Guthaben an, von dem man dann im Rentenalter zehren kann.
Unser umlagefinanziertes System hat nur einen Haken: Es basiert auf der „Bevölkerungspyramide“ mit vielen erwerbstätigen Beitragszahlern und nur wenigen Rentenempfängern und kippt, wenn sich die Zusammensetzung unserer Bevölkerung verändern sollte.
Leider ist genau das geschehen. Noch sind die geburtenstarken Jahrgänge zwischen 1955 und 1969 im Erwerbsleben, doch in den kommenden 20 Jahren werden wir eine auf den Kopf gestellte Pyramide sehen. Die Politik hat hierfür noch keine Lösung, langfristige Überlegungen und Strategien zur Rente enden bei allen Parteien im Jahr 2030.
Warum das so ist, lässt sich leicht nachvollziehen: Wir müssten eigentlich das Renteneintrittsalter anheben, Renten kürzen und Beiträge erhöhen. Alle drei Varianten für sich genommen sind für die Wähler sehr unangenehm, eine Kombination aus allen drei Konsequenzen ist im Wahlkampf offenbar undenkbar.
Es gibt noch eine weitere Entwicklung, die Einfluss auf unsere Renten und auf unser Sozialversicherungssystem hat: Die Lebenserwartung steigt – und damit auch die Rentenbezugsdauer.
Umso wichtiger ist es, die Altersvorsorge auf eine zweite, gesunde Basis zu stellen: Die ergänzende private Altersvorsorge.
Altersvorsorge für Frauen
Die Überschrift „Altersvorsorge für Frauen“ kann irreführend sein: Es geht hier nicht etwa um spezielle Produkte und Tarife für Frauen, sondern vielmehr um Lebensmodelle und Erwerbsbiographien.
Das Geschlecht hat seit der Einführung der Unisex-Tarife 2012 keinen Einfluss mehr auf die Produkte in der Altersvorsorge. Genau genommen könnte hier also auch stehen „Altersvorsorge für Männer“.
Ergänzen müsste man in beiden Fällen richtigerweise den Zusatz „…, die sich für Erziehungszeiten und Teilzeitarbeitsmodelle in ihrer Erwerbsbiographie entschieden haben“. Denn das ist der springende Punkt! Weil es in unserer Gesellschaft aber in großem Maß die Frauen sind, die von Erziehungszeiten und Teilzeitarbeit betroffen sind, hat sich die Begrifflichkeit „Altersvorsorge für Frauen“ etabliert.
Oft liegt das Gehalt von Frauen unterhalb desjenigen ihrer Ehemänner – und das wirkt sich auch auf die Rentenansprüche aus. Zudem sorgen Erziehungszeiten für Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie, und eine Wiederaufnahme beruflicher Tätigkeiten nach der Erziehungszeit findet oft in Teilzeit statt. Die Konsequenz dieser Umstände ist eine deutliche Dysbalance zwischen den Rentenansprüchen von Frauen und denjenigen ihrer Männer, sie haben deutlich geringere Rentenansprüche.
Bedenkt man jetzt noch, dass viele Männer älter sind und zudem eine geringere statistische Lebenserwartung haben, dann spitzt sich die Versorgungsungleichheit weiter zu: Mit zunehmendem Alter gibt es mehr alleinstehende Frauen, die ihre Partner überleben. Den Witwen steht aber nicht der Rentenanspruch ihrer Männer zu, sondern nur die Witwenrente. Mit der Witwenrente und den eigenen Rentenansprüchen allein wird es finanziell aber oft sehr eng.
Der private Altersvorsorge kommt daher Frauen mit einem solchen klassischen Lebensentwurf hohe Bedeutung zu, in Einzelfällen ist die private Altersvorsorge die einzige tragfähige Säule für die finanzielle Sicherheit im Alter.
Bestandsverträge
Ist ein Bestandsvertrag mit einer Garantieverzinsung von 3,5% heute nicht ein Juwel?
Jein. Man muss das differenziert betrachten: Manch ein Bestandsvertrag von damals kann eine „Halten“-Empfehlung sein, die meisten aber sind es nicht. Denn wir müssen zwei zusätzliche Dinge beachten:
Kosten
Kosten mindern den Ertrag eines solchen Vertrags. Immer.
In den goldenen Zeiten der klassischen Kapitallebensversicherung krähte kein Hahn nach der Kostenstruktur, entsprechend dick strichen sich die Versicherer die Butter aufs Brot. An diesen Kalkulationen änderte sich weit in die Niedrigzinsphase hinein nichts.
Das führt zu einem Missverständnis bei den Verbrauchern oft mit unangenehmen Folgen: Viele Verbraucher denken, die 100€ Beitrag werden zu 4% verzinst. Dabei gehen von den 100€ Beitrag erst einmal Kosten weg, nur der verbleibende Rest kommt in die Anlage und Verzinsung. Nicht selten müssen wir feststellen, dass die tatsächliche Beitragsverzinsung nachher nur noch bei 2% liegt – oder weniger.
Inflation
Ob ein Vertrag eine gute Entscheidung ist, messen wir an dem Mehrwert, den er uns später bringt. Dabei begehen wir einen fundamentalen Fehler, wenn wir die Rechnung ohne die Teuerungsrate anstellen: Von 100€ kann ich mir bei 2% Teuerung nächstes Jahr nur noch so viele Güter des täglichen Bedarfs kaufen wie heute von 98€. Über die Jahre summiert sich das, bei 30 Jahren kumuliert sich der Verlust auf 45% der heutigen Kaufkraft.
Wenn wir bei einem Vertrag mit 4% Garantieverzinsung nach Kosten noch auf 2% Rendite kommen, dann wird daraus dank Inflation von durchschnittlich ca. 2% ein Nullsummenspiel: Heute lege ich 1€ beiseite, um später diesen einen € wieder zurückzubekommen.